Wir freuen uns über jedes neue Mitglied

Bitte erklären Sie Ihre Absicht, Mitglied zu werden, schriftlich und per Post an

Förderverein Heiz-Kraft-Werk Beelitz-Heilstätten e.V.
Postfach 1131, 14547 Beelitz

Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag auf Mitgliedschaft zu unterschreiben.

Aus der Satzung zur Mitgliedschaft:

§ 6, Mitgliedschaft

(1)  Als Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person aufgenommen werden, die bereit ist, den Vereinszweck zu för

dern. Es gibt aktive Mitglieder und fördernde Mit­glieder.
Aktive Mitglieder sind neben den Gründungsmitgliedern diejenigen natürlichen Per­sonen, die im Verein persönlich mitwirken. Sie haben ein aktives und passives Wahl­recht in der Mitgliederversammlung.
Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen (Gesellschaf­ten, Verbände, Unternehmen und Organisationen) werden, die bereit sind, die Vereins­zwecke ideell und/oder finanziell zu unterstützen. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, können jedoch daran teilnehmen.

(2)  Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung im Rahmen einer Beitrags­ordnung festgelegt.

(3)  Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme aktiver oder fördernder Mitglieder ent­scheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch schriftliche Erklä­rung des Austritts gegenüber dem Vorstand oder durch Ausschluß.

(4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds mit einer Mehrheit von 2/3 sei­ner Mitglieder.

Und hier die Beitragsordnung des Vereins:

Beitragsordnung
des Fördervereins Heiz-Kraft-Werk Beelitz-Heilstätten

(beschlossen gemäß Satzung Paragraph 6 Absatz 2 auf der Mitgliederversammlung am 11.9.2005)

  1. Mitglieder, die natürliche Personen sind, zahlen einen Beitrag von 50,00 Euro jährlich.
  2. Mitglieder, die juristische Personen sind, entrichten einen jährlichen Min-destbeitrag in Höhe von 250,00 Euro.
  3. Der Vorstand kann auf Antrag für Rentner, Invalidenrentner und sozial Schwache den Beitrag teilweise oder ganz durch Sachleistungen im Jahr der Fälligkeit erbringen lassen.
  4. Die Beiträge werden bis 30.06. eines jeden Jahres durch Bankeinzug ver-bucht. Mitglieder, die selbst einzahlen, sollen ebenfalls den Termin 30.06. ge-währleisten.
  5. Weitere Abweichungen von dieser Beitragsordnung können vom Vorstand auf Antrag beschlossen werden.

Hier finden Sie auch einen Antrag auf Mitgliedschaft (pdf-Datei)